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Teilungsversteigerung bei Testamentsvollstreckung

Freitag, 2.03.2012

Wurde im Testament/Erbvertrag Testamentsvollstreckung angeordnet, ist nur der Testamentsvollstrecker berechtigt, zum Zwecke der Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie zu beantragen.
Der Testamentsvollstrecker muss aber beachten, dass er eine solche Immobilie bestmöglich verwerten muss. Ein besserer Erlös lässt sich meistens durch freihändigen Verkauf erzielen. Dies muss der Testamentsvollstrecker also vorher prüfen.
Die Erben selbst sind bei angeordneter Testamentsvollstreckung nur mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers berechtigt, einen Teilungsversteigerungsantrag zu stellen. Tun sie dies gegen seinen Willen, kann der Testamentsvollstrecker eine Erinnerung gemäß § 766 ZPO erheben oder Widerspruchsklage nach § 771 ZPO erheben. Gleiches gilt, wenn Gläubiger eines Erben dessen Anteil pfänden und diesbezüglich die Teilungsversteigerung beantragen.
Etwas anderes gilt hingegen, falls Gläubiger des Nachlasses einen Versteigerungsantrag stellen.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Erbrecht. Er hat den DVEV- Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Testamentsvollstrecker – einstweilige Verfügung

Dienstag, 22.06.2010

Einem Testamentsvollstrecker kann nicht durch einstweilige Verfügung eines Erben die Amtsausübung vollständig untersagt werden. Eine solche einstweilige Verfügung gem §§ 935 ff ZPO ist vielmehr nur wegen einzelner Verwaltungsmaßnahmen des Testamentsvollstreckers, die für rechtswidrig erachtet werden, zulässig.
Beschluß des OLG Schleswig v. 09.03.2010, Az. 3 W 29/10.

Neben der einstweiligen Verfügung wegen einer Einzeltätigkeit des Testamentsvollstreckers kann der Erbe ein Entlassungsverfahren vor dem Nachlassgericht beantragen (§ 2227 BGB), wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei einer groben Pflichtverletzung oder der Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Amtsführung anzunehmen.
Rechtsanwalt Jan Gatermann hat den DVEV – Testamentsvollstreckerlehrgang sowie den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. Er steht Ihnen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen gerne zu allen Fragen der Testamentsvollstreckung und des Erbrechts als Ansprechpartner zur Verfügung.

Erbrecht – Rechtsanwalt in Neunkirchen/Burbach (Siegerland)

Freitag, 12.03.2010

Ob Testament, Pflichtteil oder Erbschaftssteuer – Rechtsanwalt Jan Gatermann hat den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Fragen. Ferner ist er Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und hat den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang absolviert.
Rechtsanwalt Gatermann steht Ihnen nach Vereinbarung auch in der Kanzlei unseres Kooperationspartners RA Raimond Janssen, Heimhofstr. 5a, 57299 Burbach zur Verfügung. Terminsvereinbarung unter 02736 4498 396.

Änderung der Person des Testamentsvollstreckers in einem späteren Testament – Beeinträchtigung des Vertragserben

Donnerstag, 25.02.2010

Wird in einem Erbvertrag der Testamentsvollstrecker festgelegt und ernennt der Erblasser später in einem weiteren Testament jemand anderes zum Testamentsvollstrecker, kann darin eine Beeinträchtigung des im ursprünglichen Erbvertrag Bedachten liegen.
Eine solche Beeiträchtigung wäre insbesondere dann anzunehmen, wenn im Erbvertrag der Bedachte selbst zum Testamentsvollstrecker ernannt war und ihm nun durch das spätere Testament ein anderer Testamentsvollstrecker vorgesetzt würde. Urteil des Kammergerichts vom 23.11.2009, Az. 8 U 144/09.
Rechtsanwalt Jan Gatermann hat den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang und den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.