Posts Tagged ‘Testament’

Teilungsversteigerung bei Testamentsvollstreckung

Freitag, 2.03.2012

Wurde im Testament/Erbvertrag Testamentsvollstreckung angeordnet, ist nur der Testamentsvollstrecker berechtigt, zum Zwecke der Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie zu beantragen.
Der Testamentsvollstrecker muss aber beachten, dass er eine solche Immobilie bestmöglich verwerten muss. Ein besserer Erlös lässt sich meistens durch freihändigen Verkauf erzielen. Dies muss der Testamentsvollstrecker also vorher prüfen.
Die Erben selbst sind bei angeordneter Testamentsvollstreckung nur mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers berechtigt, einen Teilungsversteigerungsantrag zu stellen. Tun sie dies gegen seinen Willen, kann der Testamentsvollstrecker eine Erinnerung gemäß § 766 ZPO erheben oder Widerspruchsklage nach § 771 ZPO erheben. Gleiches gilt, wenn Gläubiger eines Erben dessen Anteil pfänden und diesbezüglich die Teilungsversteigerung beantragen.
Etwas anderes gilt hingegen, falls Gläubiger des Nachlasses einen Versteigerungsantrag stellen.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Erbrecht. Er hat den DVEV- Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Fachanwalt für Erbrecht – Fortbildung

Dienstag, 21.02.2012

Rechtsanwalt Jan Gatermann hat am 08.02.2012 in Düsseldorf an einer Fortbildung zu folgendem Thema teilgenommen:

Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten

- Strategien zur Konfliktvermeidung

- Vollmachtsmißbrauch

Referenten waren Herr Dr. Claus-Henrik Horn und Frau Dr. Gudrun Doering-Striening, die interessante und informative Vorträge hielten. Ausrichter der Veranstaltung war die Düsseldorfer Anwaltservice GmbH, die im Maxhaus für ein schönes Tagungsambiente mit perfekter Verpflegung sorgte.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Erbrecht in Kreuztal/Siegen. Er steht Ihnen in unserer Kanzlei zu allen erbrechtlichen Fragen als kompetenter Berater zur Verfügung.

Fachanwalt für Erbrecht in Siegen

Donnerstag, 13.10.2011

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Erbrecht. Ob Testament, Pflichtteil, Ausschlagung oder Erbschein - Rechtsanwalt Gatermann steht Ihnen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen für alle erbrechtlichen Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Testamentsvollstreckung – Fälligkeit eines Vermächtnisses

Montag, 10.05.2010

Grundsätzlich ist ein Vermächtnis sofort fällig, es sei denn, im Testament ist etwas anderes betimmt. Allein die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament ändert an der sofortigen Fälligkeit des Vermächtnisses nichts, wenn hierzu keine konkrete Regelung im Testament getroffen wurde.
Urteil AG Varel vom 13.10.2009, Az. 5 C 330/09.
Rechtsanwalt Jan Gatermann hat den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. Er berät Sie gerne in allen erbrechtlichen Fragestellungen in Kreuztal/Siegen und Umgebung.

Erbrecht – Rechtsanwalt in Erndtebrück/Hilchenbach

Freitag, 12.03.2010

Ob Testament, Pflichtteil oder Erbschaftssteuer – Rechtsanwalt Jan Gatermann hat den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Fragen. Ferner ist er Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und hat den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang absolviert.
Rechtsanwalt Gatermann steht Ihnen nach Vereinbarung auch im Eizugsgebiet von Erndtebrück in unserem Hilchenbacher Büro zur Verfügung.
Terminsvereinbarung unter 02733 3411.

Pflichtteilsstrafklausel

Dienstag, 9.03.2010

Stammen Kinder jeweils nur von einem der testierenden Elternteile ab, kann eine Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament so auszulegen sein, dass Kinder, die nach dem Erstversterbenden leiblichen Elternteil den Pflichtteil verlangen, nach dem überlebenden Stiefelternteil nicht mehr Erbe sein, sondern nur noch mit einem Geldvermächtnis in Höhe des fiktiven Pflichtteils nach dem Stiefelternteil bedacht sein sollen.
Beschluß des OLG Celle vom 12.11.2009, Az. 6 W 142/09
Kinder haben nach dem Tod des Stiefelternteils grundsätzlich kein Pflichtteilsrecht, da sie nicht dessen gesetzlichen Erben sein können – sie sind ja keine Abkömmlinge des Stiefelternteils. Ist im (Berliner-)Testament aber eine Pflichtteilsstrafklausel enthalten, welche alle Kinder – also auch die Stiefkinder – auf den Pflichtteil setzt, wenn diese nach dem Erstversterbenden den Pflichtteil verlangen, ergibt sich durch Auslegung, dass dieser “Pflichtteil” als Vermächtnis in Höhe des fiktiven Pflichtteils zu verstehen sein soll.
Rechtsanwalt Jan Gatermann hat den Fachanwaltslehrgang Erbrecht absolviert. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.