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Kindeswohl und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dienstag, 5.10.2010

Ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines minderjährigen Kindes durch das Familiengericht zu regeln, sind Kindeswohl, Elternrechte und die allgemeine Handlungsfreiheit der Eltern in die Abwägung einzubeziehen. Dem Kindeswohl ist dabei die vorrangig zu berücksichtigen.

Dies entschied nun der BGH – Beschluss vom 28.04.2010, Az. XII ZB 81/09. In dem dort entschiedenen Fall wollte die Mutter mit der minderjährigen Tochter nach Mexico auswandern. Hiergegen wehrte sie der Vater. Nachdem das OLG der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied nun der BGH, das OLG habe bei diser Entscheidung den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt, insbesondere die für das Kindeswohl maßgeblichen Umstände nur mangelhaft aufgeklärt. Zu diesem Zeweck wurde die Sachen vom BGH an das OLG zurckverwiesen.

Rechtsanwälte Jan Gatermann , Gabriela Schwarz-Schilling und Anja Weller sind Fachanwälte für Familienrecht. In Fragen des Sorgerechts und bei allen anderen familienrechtlichen stehten sie Ihnen gerne in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Familienrecht – Sorgerecht

Dienstag, 22.06.2010

In Sorgerechtsverfahren gilt der sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Der Richter hat bei der Prüfung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung daher eine gesteigerte Sachverhaltsaufklärungspflicht. Wenn die Eltern/ein Elternteil ihre/seine Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes verweigern, kann der Richter sie/ihn im Beisein eines Gutachters anhören. Bei nicht freiwilligem Erscheinen hierzu, kann das Erscheinen mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Zwangshaft) durchgesetzt werden.
Beschluss des GBH vom 17.02.2010, Az. XII ZB 68/09

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Familienrecht. In Kreuztal, Hilchenbach und Burbach (Siegerland) steht er Ihnen gerne für alle familienrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Wechselmodell und Kindeswohl

Samstag, 6.03.2010

Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren. Deshalb kann dieses Modell nicht gegen den Willen eines Elternteils durch das Familiengericht angeordnet werden.
Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn des Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfährt.
Beschluß des OLG Koblenz vom 12.01.2010, Az. 11 UF 251/09
Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht – für diese und andere familienrechtlichen Probleme steht Ihnen Rechtsanwalt Jan Gatermann – Fachanwalt für Familienrecht – als Berater und Interessenvertreter zur Verfügung.