Posts Tagged ‘Fachanwalt Verkehrsrecht Siegen’

Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei der Quotenbildung

Dienstag, 29.11.2011

Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Klingebiel hat am 25.11.2011 an einem Fortbildungsseminar bei Dr. Michael Nugel, Lehrbeauftragter an der Adam-Mickiewicz-Universität zum Thema Anscheinsbeweis bei der Quotenbildung von Verkehrsunfällen teilgenommen.

Themen waren die Grundzüge der Haftung bei Verkehrsunfällen mit zwei Kraftfahrzeugen, Fußgänger und Kraftfahrzeug, Unfälle auf Parkplätzen und Unfälle mit der Beteiligung von Radfahrerern.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Klingebiel vertritt sie bundeweit in allen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere auch im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsunfall Siegen Fachanwalt für Verkehrsrecht

Freitag, 23.09.2011

Mit Beschluss vom 13. September 2011 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Oliver Klingebiel die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufbezeichnung Rechtsanwalt die Bezeichnung
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
zu führen.

Sollten Sie zivilrechtliche Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltendmachen wollen, oder eine Verteidigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung wünschen, bzw. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen einer Führerscheinangelegenheit Beratung benötigen, steht Ihnen Fachanwalt Oliver Klingebiel im Kreis – Siegen Wittgenstein zur Verfügung

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mittwoch, 21.09.2011

Mit Beschluss vom 13. September 2011 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Oliver Klingebiel die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufbezeichnung Rechtsanwalt die Bezeichnung
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
zu führen.

Transportrecht- Haftbarhaltung per Telefax oder E-mail reicht nicht aus! Kein Ausschluss von Standgeld in AGB

Mittwoch, 20.04.2011

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Haftbarhaltung des Frachtführers durch Telefax nicht der Formvorschrift des § 439 III S. 1 HGB genügt und daher keine Verjährungsunterbrechung eintritt! Frachtunternehmer sollten insofern zwingend ein Haftbarhaltung per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben versenden und sich ggfs. den Erhalt auch nochmals bestätigen lassen!
Entsprechendes wurde auch bei der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises ” Verkehrswirtschaft” der Industrie- und Handeslkammer Siegen durch Referenten besprochen.

Ebenfalls besprochen wurde das im Nachschlagewerk veröffentlichte Urteil des BGH I ZR 37/09, wonach eine unangemessen benachteiligende Klausel iSv. § 307 BGB vorliegt, wenn in AGB der Anspruch des Frachtführers auf Standgeld nach §§ 412 Abs. 3 HGB verschuldensunabhängig gestrichen wird.

Rechtsanwalt Oliver Klingebiel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt sie auch gern im Transport- und Speditionsrecht als Teilbereich des Gesellschaftrechts bundesweit, insbesondere an den Kanzleistandorten Kreuztal und Hilchenbach im Kreis Siegen – Wittgenstein