Posts Tagged ‘Fachanwalt Mietrecht Erndtebrück’

Mietrecht Erndtebrück- Fachanwalt Mietrecht- Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dienstag, 13.12.2011

Mit Beschluss vom 06.12.2011 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Oliver Klingebiel die Berechtigung verliehen, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.

außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnis muss sofort erfolgen

Freitag, 4.03.2011

Eine Kündigung durch den Mieter hat unverzüglich nach Kenntnis  vom Mangel zu erfolgen!
Wartet der Mieter schuldhaft eine unangemessen Zeit ab- auch wenn er auf Besserung hofft-ist die fristlose Kündigung verwirkt, es bleibt die Möglichkeit der Abmahnung, Aufforderung und insbesondere bei befristeten Mietverhältnissen auch ordentliche Kündigung!
Entsprechendes hat in Hinblick auf die fristlose Kündigung das OLG Hamm beschlossen:

OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2010 – 7 W 33/1

Ein Mieter kündigte außerordentlich fristlos das Miet-/ Pachtverhältnis über eine Gaststätte. Bereits ein halbes Jahr zuvor waren dem Mieter Schwierigkeiten im Hinblick auf die Erlangung der erforderlichen Genehmigung zur Kenntnis gelangt. Der Mieter begründet die Kündigung damit, dass der Vermieter nach Wasserrohrbrüchen nicht zeitnah und nicht ausreichend für Mängelbeseitigung gesorgt habe. Zudem stützt er die Kündigung auf die fehlende Genehmigungsfähigkeit des Mietobjekts zum Betrieb der Gaststätte. Der Vermieter entgegnet, dass bereits unmittelbar nach dem großen Wasserrohrbruch der Mieter nicht mehr beabsichtigt hatte, die Räume zu nutzen.

 Hierzu das OLG:

 Nach § 543 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung bei Vorenthaltung des vertragsgemäßen Gebrauches vor. Es verstößt jedoch gegen das aus § 242 BGB abzuleitende Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn der Mieter den Vermieter erst nach dem Auszugsentschlusses zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache auffordert, und sodann unter Hinweis auf die nicht erfolgte Mängelbeseitigung versucht, sich aus dem Vertrag zu lösen. Die Kündigung verstößt zudem gegen § 314 Abs. 3 BGB, der auch auf die fristlose Kündigung nach § 543 BGB anzuwenden ist. Der Mieter hätte innerhalb einer angemessenen Frist kündigen können. Sinn und Zweck ist eine beschleunigte Herbeiführung klarer Verhältnisse.

Bei Fragen im Gewerbemietrecht wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Oliver Klingebiel, der mit abgeschlossenen Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und zum Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht, Sie an den Kanzleistandorten Hilchenbach und Kreuztal im Kreis Siegen – Wittgenstein im Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Strafrecht betreut.