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Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fortbildung

Montag, 14.05.2012

Rechtsanwalt Jan Gatermann hat am 11.05. und 12.05.2012 die Fortbildung des Siegener Anwaltvereins im Arbeitsrecht besucht.
Die Themen:
- Neues zum Urlaubsrecht- Aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte mit Bezug zum Arbeitsrecht
- Durchführung und Beendigung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
- Umfang und Grenzen des Direktionsrechts- Neues zum AÜG
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und steht Ihnen in unserer Kanzlei für alle arbeitsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.

Arbeitsrecht – eingetragene Lebenspartnerschaft – Diskriminierung

Dienstag, 13.07.2010

Eingetragenen Lebenspartnern sind kinderbezogene Vergütungsbestandteile zu zahlen, wenn sie Kinder in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben. Dies ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz. Im vorliegenden Fall wurde nämlich verheirateten Paaren mit Kindern gemäß § 29 B III BAT-O eine entsprechende Leistung gewährt.

Urteil des BAG vom 18.03.2010, Az. 6 AZR 156/09.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er steht Ihnen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen bei arbeitsrechtlichen Problemen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Arbeitsrecht – Betriebsrat – Internetnutzung

Dienstag, 22.06.2010

Der Betriebsrat kann gem. § 40 II BetrVG vom Arbeitgeber die Einrichtung eines Internetzugangs verlangen. Ein solcher Zugang ist für den Betriebsrat zur sachgerechten Aufgabenwahrnemung erforderlich. Der Betriebsrat muß hierbei nicht im einzelnen darlegen, für welche konkreten Aufgaben er den Internetzugang benötigt.
Beschluss des BAG v. 20.01.2010, Az. 7 ABR 79/08.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er steht Ihnen für alle Probleme im kollektiven Arbeitsrecht, aber auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum “Fall Emmely” – fristlose Kündigung wegen Pfandboneinlösung über 1,30 €

Dienstag,

In diesem Fall ging es um die fristlose Kündigung einer Kassiererin, die seit über 30 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt war und die widerrechtlich Pfandbons im Wert von 1,30 € eingelöst hatte.
Aufgrund dieses Vorfalls sprach der Arbeitgeber ihr die fristlose Kündigung aus. Das BAG entschied heute, dass diese Kündigung nicht rechtmäßig ist.
Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az. 2 AZR 541/09.

Zur Begründung führt das BAG aus, bei der Interessenabwägung überwiege zu Gunsten der Klägerin der Umstand, dass sie schon so lange in dem Beschäftigungsverhältnis gestanden und sich dadurch ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Außerdem sei die Geringfügigkeit der wirtschaftlichen Schädigung zu berücksichtigen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel angemessen und ausreichend gewesen wäre.
Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er steht Ihnen für alle arbeitsrechtlichen Fragen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.