Posts Tagged ‘Betreuungsunterhalt’

Fachanwalt für Familienrecht – Fortbildung

Montag, 14.05.2012

Rechtsanwalt Jan Gatermann und Rechtsanwältin Anja Weller – beide Fachanwälte für Familienrecht – haben am 27. und 28.04.2012 die Jahresarbeitstagung Familienrecht in Köln des Deutschen Anwaltsinstitutes besucht.
Die Themen:
- Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen
- Elternunterhalt
- Erfahrungssätze
- Aktuelle Fragen der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Bewertung freiberuflicher Praxen
- Begrenzung nach § 1578 b BGB
- Tipps und Tricks im Zugewinn
- Ausbildungsunterhalt nach Kinderbetreuung
- Aktuelle Praxisfragen des Versorgungsausgleichs
- Der Betreuungsunterhalt in der Rechtsprechung des zwölften Zivilsenats des BGH
- Güterrecht aktuell
- Aktuelle Rechtsprechung zu § 1579 BGB
- Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf das Familienrecht spezialisiert. Gleich drei Berufsträger sind zugleich Fachanwälte für Familienrecht. Wir stehen Ihnen in allen familienrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung durch Ehegatten

Samstag, 26.02.2011

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Zahlung von Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus ist, dass das Kind auch vom Unterhaltsberechtigten betreut wird.

Der BGH hat mit Urteil vom 15.09.2010, Az. XII ZR 20/09 entschieden, dass sich die Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils erhöhen kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil die Betreuung des indes ernsthaft und zuverlässig anbietet.

Wenn also der barunterhaltspflichtige Elternteil z.B. anbietet, nachmittags die Betreuung des gemeinsamen Kindes zu übernehmen, kann sich daraus für den unterhaltsberechtigten Elternteil die Obliegenheit ergeben, seine Erwerbstätigkeit entsprechend auszudehnen, um seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken.

Unsere Anwälte sind u.a. auf das Familienrecht spezialisiert. Sowohl Frau Rechtsanwältin und Notarin Schwarz-Schilling, Frau Rechtsanwältin Weller und Herr Rechtsanwalt Gatermann sind zugleich Fachanwälte für Familienrecht.

Familienrecht – Betreuungsunterhalt

Dienstag, 22.06.2010

Ein Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB ist auch zu Gunsten des betreuenden Elternteils, der ein volljähriges behindertes Kind betreut, gegeben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn beide Eltern die Betreuung des Kindes für erforderlich erachten. Inwiefern der betreuende Elternteil daneben noch erwerbspflichtig ist, richtet sich nach dem Umfang der persönlichen Betreuung des behinderten Kindes.
Urteil des BGH vom 17.03.2010, Az. XII ZR 204/08.
Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Familienrecht. Er steht Ihnen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen als kompetenter Ansprechpartner für alle familienrechtlichen Probleme zur Verfügung.

Betreuungsunterhalt – Mindestbedarf § 1615 l BGB, § 1570 BGB

Freitag, 19.03.2010

Der Unterhaltsbedarf eines Unterhaltsberechtigten, der aufgrund der Kinderbetreuung nicht erwerbstätig ist, beläuft sich auf wenigstens den Betrag, der nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien für nicht Erwerbstätige als Selbstbehalt festgelegt ist, derzeit also 770 €. Die Intessen des Unterhaltsschuldners sind durch seinen Selbstbehalt in Höhe von 1000 € gewahrt.
Urteil des BGH vom 16.12.2009, Az. XII ZR 50/08.
Der betreuende Elternteil, der über geringere Einkünfte als 770 € verfügt, kann ohne Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners – wie bisher schon beim Mindestunterhalt für Kinder (§ 1612 a BGB) – diesen Bedarf geltend machen.
Der Verpflichtete muss sodann seine fehlende Leistungsfähigkeit darlegen.
Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Familienrecht. Für alle Fragen des Unterhalts und des Familienrechts allgemein steht er Ihnen gerne als Ansprechpartner in Kreuztal, Hilchenbach und Siegen/Burbach (Siegerland) zur Verfügung.
Fachanwalt für Familienrecht in Siegen, Burbach, Kreuztal, Hilchenbach.
Hammer Leitlinien, unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Hamm, Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle

Anrechnung von Einkünften bei Betreuungsunterhalt

Dienstag, 2.03.2010

Übt die Unterhaltsberechtigte neben der Betreuung von Kindern, die älter sind als 3 Jahre, eine Berufstätigkeit aus, ergibt sich daraus, dass diese Berufstätigkeit mit den Kindesbelangen in Einklang zu bringen ist.
Ein Betreuungsbonus oder eine teilweise Anrechnung des Einkommens kommt dann nicht mehr in Betracht.
Der Unterhaltsberechtigte ist beweispflichtig dafür, dass Gründe vorliegen, wegen denen eine Berufstätigkeit nicht möglich ist.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.08.2009, Az. 8 WF 73/09.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Familienrecht. Er steht Ihnen für unterhaltsrechtliche und alle anderen familienrechtlichen Fragen zur Verfügung.