In diesem Fall ging es um die fristlose Kündigung einer Kassiererin, die seit über 30 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt war und die widerrechtlich Pfandbons im Wert von 1,30 € eingelöst hatte.
Aufgrund dieses Vorfalls sprach der Arbeitgeber ihr die fristlose Kündigung aus. Das BAG entschied heute, dass diese Kündigung nicht rechtmäßig ist.
Urteil des BAG vom 10.06.2010, Az. 2 AZR 541/09.
Zur Begründung führt das BAG aus, bei der Interessenabwägung überwiege zu Gunsten der Klägerin der Umstand, dass sie schon so lange in dem Beschäftigungsverhältnis gestanden und sich dadurch ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Außerdem sei die Geringfügigkeit der wirtschaftlichen Schädigung zu berücksichtigen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel angemessen und ausreichend gewesen wäre.
Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er steht Ihnen für alle arbeitsrechtlichen Fragen in unserer Kanzlei in Kreuztal/Siegen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

