Archiv Februar 2012

Zentrales Testamentsregister

Montag, 27.02.2012

Seit dem 1.1.2012 werden im zentralen Testamentsregister alle erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen. Das zentrale Testamentsregister wurde bei der Bundesnotarkammer in Berlin eingerichtet. Der Notar ist nunmehr verpflichtet, alle erbfolgerelevanten Urkunden, die er beurkundet hat, beim zentralen Testamentsregister zu melden. Nicht erfasst werden also nach wie vor handschriftliche Testamente, die nicht bei dem Nachlassgericht hinterlegt werden.
Für die Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von 15 € erhoben.
Nach bisheriger Rechtslage verhielt es sich so, dass im Erbfall das Standesamt an dem Ort, in dem der Erblasser verstarb, das Standesamt benachrichtigte, in dessen Bezirk der Erblasser geboren war. Dieses benachrichtigte dann die Verwahrstelle, welche ihrerseits das zuständige Nachlassgericht über den Erbfall benachrichtigte. Diese lange Benachrichtigungskette war zeitaufwändig und fehlerträchtig.
Deshalb wird nunmehr nach Einrichtung des zentralen Testamentsregisters die Bundesnotarkammer über sämtliche Sterbefälle informiert, die einem inländischen Standesamt bekannt gegeben werden. Die Notarkammer prüft dann, ob im Testamentsregister eine letztwillige Verfügungen registriert ist. Ist dies der Fall, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an das für den Erbfall zuständige Nachlassgericht.

Wie schon gesagt, sind privatschriftliche und privat verwahrte Testamente nach wie vor nicht registriert. Bezüglich solcher Urkunden besteht lediglich eine Ablieferungspflicht im Erbfall gemäß § 2259 BGB. Es besteht aber die Gefahr, dass der Finder des Testamentes dieses nicht abliefert, falls dies für ihn mit erbrechtlichen Nachteilen verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund kann nur dringend empfohlen werden, ein privatschriftliches Testament entweder selbst beim Nachlassgericht zu hinterlegen, oder aber ein notarielles Testament zu errichten.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Erbrecht. Er steht Ihnen unserer Kanzlei für alle erbrechtlichen Fragen als kompetenter Berater zur Verfügung.

Düsseldorfer Tabelle 2012

Montag,

Im Jahr 2012 findet keine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle statt.
Die Düsseldorfer Tabelle war zuletzt zum 1.1.2011 geändert worden. Im Zuge dessen wurde der notwendige Eigenbedarf, also der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, von 900 € auf 950 € und der angemessene Eigenbedarf, also der Selbstbehalt gegenüber anderen volljährigen Kindernvon 1100 €  auf 1150 € angehoben.
Die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle und gegebenenfalls auch des Eigenbedarfs steht erst zum 1.1.2013 zu erwarten.

Die Kanzlei Schwarz-Schilling & Collegen ist auf das Familienrecht spezialisiert. Der Autor, Rechtsanwalt Jan Gatermann, ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht.

Fachanwalt für Erbrecht – Fortbildung

Dienstag, 21.02.2012

Rechtsanwalt Jan Gatermann hat am 08.02.2012 in Düsseldorf an einer Fortbildung zu folgendem Thema teilgenommen:

Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten

- Strategien zur Konfliktvermeidung

- Vollmachtsmißbrauch

Referenten waren Herr Dr. Claus-Henrik Horn und Frau Dr. Gudrun Doering-Striening, die interessante und informative Vorträge hielten. Ausrichter der Veranstaltung war die Düsseldorfer Anwaltservice GmbH, die im Maxhaus für ein schönes Tagungsambiente mit perfekter Verpflegung sorgte.

Rechtsanwalt Jan Gatermann ist Fachanwalt für Erbrecht in Kreuztal/Siegen. Er steht Ihnen in unserer Kanzlei zu allen erbrechtlichen Fragen als kompetenter Berater zur Verfügung.

Schwarz-Schilling & Collegen jetzt auch bei facebook

Montag, 20.02.2012

Die Kanzlei Schwarz-Schilling & Collegen informiert jetzt auch auf facebook unter der webadresse www.facebook.com/schwarzschilling.collegen über Aktuelles und Interessantes aus der Kanzlei und über rechtliche Themen.